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von Ulrich-Nicolaus Kranz
Die aktuellen Fälle von Unternehmensinsolvenzen - wie Holzmann, Fairchild, Kirch, Herlitz, Mühl und Stella Musical - machen deutlich, daß eine Insolvenz nicht zwangsläufig das Ende des Unternehmens mit der Vernichtung aller Arbeitsplätze bedeutet. In den meisten Fällen kommt es zu Fortführungslösungen mit den Mitteln der neuen - nunmehr drei Jahre alten - Insolvenzordnung. Für einen nachhaltig erfolgreichen Turnaround ist stets Fresh Money erforderlich. Hierdurch können die schon lange überfälligen Investitionen in das Schuldnerunternehmen getätigt und der Neustart finanziert werden. Ulrich-Nicolaus Kranz aus Düsseldorf erläutert, worauf bei der Auswahl des Kapitalgebers geachtet werden sollte und welche alternativen Quellen für Fresh Money zur Verfügung stehen.
Geld ist keinesfalls das alleinige Erfolgsgeheimnis einer gelungenen Sanierung. Insolvenzverwalter und Banken sind daher gut beraten, bei der Auswahl des richtigen Finanzinvestors große Sorgfalt walten zu lassen. Die wenigsten potentiellen Kapitalgeber besitzen einerseits ausreichende Kenntnisse über die Besonderheiten des Insolvenzverfahrens und haben andererseits die erforderlichen Managementkapazitäten in den eigenen Reihen. Neben der nötigen Finanzkraft ist daher ein vorzeigbarer "Track Record" der wohl wesentlichste Erfolgsfaktor beim Turnaround-Management. Nur aus dokumentierter Sanierungserfahrung kann erhebliches Vertrauen bei den Abwicklungs- und Sanierungsexperten der Banken entstehen - und das ist die zwingende Voraussetzung für eine erfolgreiche Krisenbewältigung.
Der ideale Finanzinvestor versteht sich daher nicht nur als Kapitalgeber in der Krise, sondern auch als Unternehmer und Krisenmanager. In der Unternehmenskrise geht es eben nicht nur um die Bewertung und um den Verkauf immaterieller Vermögensgüter, um das Controlling von Businessplänen und um die Deckung des erforderlichen Kapitalbedarfes, sondern auch um die schnelle Erstellung und hemdsärmelige Umsetzung von Sanierungskonzepten - schlicht um das Heben der Umsatz- und Kostensenkungspotentiale im Unternehmen.
Der an der Übernahme einzelner Geschäftsbereiche interessierte Wettbewerber war in der Vergangenheit für den Insolvenzverwalter oft der einzige Ausweg, um die Unternehmensgläubiger befriedigen zu können. Eine dauerhafte Sicherung des Geschäftsbetriebes und einen Erhalt der Arbeitsplätze kann ein Wettbewerber alleine jedoch kaum gewährleisten. Im Regelfall ist er von der gleichen Branchenkrise betroffen wie das insolvente Unternehmen und daher nicht in der Lage, den Turnaround zu finanzieren.
Hilfe seitens der Banken - also eine Neukreditvergabe - war in Krisenzeiten schon immer schwer zu erhalten. Dieser Umstand wird sich aufgrund der Verpflichtungen des Konsultationspapiers "Basel II" noch weiter erschweren. Die Banken müssen danach umfassende Vorkehrungen für die eigene Risikovorsorge treffen und können sich risikoreiche Neukredite an Schieflage-Unternehmen nur noch schwerlich leisten.
Die Kassen der Private Equity-Investoren sind hingegen nach dem Abflauen der Gründerwelle und dem Rückgang der Börsengänge prall gefüllt. Hoher Investitionsdruck und die Rückkehr zu vernünftigen Renditen zwingt sie zu der Erkenntnis, daß das Risiko eines Totalverlustes bei einst bereits erfolgreichen Unternehmen geringer ist als bei neu gegründeten Unternehmen. Ihre Flexibilität und Schnelligkeit gegenüber Kreditinstituten leiten sie u.a. aus einer verminderten Aufsichtspflicht her. Förderlich wirken auch die Steuerbefreiungen für den Verkauf von Unternehmensbeteiligungen, die seit Jahresanfang 2002 in Kraft sind.
Insgesamt erscheint daher die vorrangige Einbindung geeigneter Private Equity-Investoren in die Sanierung eines Unternehmens vernünftig. Diese Alternative sollte auch vor dem Hintergrund einer bestmöglichen Gläubigerbefriedigung vorrangig erwogen werden.
RA Ulrich-Nicolaus Kranz
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Erstveröffentlichung im Krisennavigator (ISSN 1619-2389):
5. Jahrgang (2002), Ausgabe 6 (Juni)
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Letzte Aktualisierung: Mittwoch, 6. November 2024
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